Reiseschutz24.de



Reisekrankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert.
Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der
Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen haben.


Reiserücktrittskostenversicherung

Als Frühbucher oder auch als Familie mit kleinen Kindern müssen Sie immer mit dem Unvorhergesehenen rechnen.
Oft ist dann der Reiseantritt nicht möglich. Die meisten Veranstalter verlangen in diesem Fall die Zahlung des vollen
Reisepreises oder eines wesentlichen Teils davon als Stornogebühr.


Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung rundet den Versicherungsschutz rund um Ihre Reise ab.

Wie schnell ist die Urlaubsfreude getrübt, wenn das Gepäck, die Kamera oder auch Reiseandenken abhanden kommen,
zerstört oder beschädigt werden. In diesem Fall gleicht die Reisegepäckversicherung den finanziellen Verlust aus.


Reiseunfallversicherung

Von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie bei einem Unfall, der Ihnen im Urlaub zustößt, keine Leistungen.
Hier benötigen Sie anderweitig Versicherungsschutz, z.B. über eine Reiseunfallversicherung.
Diese schützt Sie auf Ihrer Reise, 24 Stunden – rund um die Uhr !


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