Reiseschutz24.de
Reisekrankenversicherung
Gesetzlich
Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder
gar nicht versichert.
Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in
den Ländern der
Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit
Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen haben.
Reiserücktrittskostenversicherung
Als Frühbucher
oder auch als Familie mit kleinen Kindern müssen Sie immer mit dem
Unvorhergesehenen rechnen.
Oft ist dann der Reiseantritt nicht möglich. Die meisten Veranstalter verlangen
in diesem Fall die Zahlung des vollen
Reisepreises oder eines wesentlichen Teils davon als Stornogebühr.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung rundet den Versicherungsschutz rund um Ihre Reise ab.
Wie schnell ist
die Urlaubsfreude getrübt, wenn das Gepäck, die Kamera oder auch Reiseandenken
abhanden kommen,
zerstört oder beschädigt werden. In diesem Fall gleicht die Reisegepäckversicherung
den finanziellen Verlust aus.
Reiseunfallversicherung
Von der
gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie bei einem Unfall, der Ihnen im
Urlaub zustößt, keine Leistungen.
Hier benötigen Sie anderweitig
Versicherungsschutz, z.B. über eine Reiseunfallversicherung.
Diese schützt Sie
auf Ihrer Reise, 24 Stunden – rund um die Uhr !
Partner: Visum
Versicherung : Airport
Travel : Hotelbewertung